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AGB

**ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN**

 

**Finanzierung:**

Der Kunde erteilt zu Finanzierungszwecken mit Angebotsunterzeichnung das entsprechend übergebene Formblatt der Selbstauskunft gegenüber Smart Building GmbH über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Kunden steht es frei, die Finanzierungszusage bei der Bank selbst einzuholen und Smart Building GmbH nachzuweisen. Erhält der Kunde eine Finanzierungsablehnung und/oder liegt Smart Building GmbH eine schriftliche Finanzierungsablehnung bzw. -zusage nicht innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsunterzeichnung vor, steht es Smart Building GmbH frei, eine Finanzierungszusage aufgrund der Selbstauskunft zu folgenden Konditionen einzuholen: max. 9,99% effektiver Jahreszins und max. 20 Jahre Laufzeit.

 

**Umsatzsteuer:**

Alle von Smart Building GmbH angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich netto. Die auf den Rechnungen von Smart Building GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer muss von dem Kunden bei Fälligkeit der Rechnung bezahlt werden. Zahlungspflicht/-zeitpunkt sind nicht davon abhängig, ob/wann der Kunde vom Finanzamt eine Vorsteuererstattung erhält.

 

**Stromzähler:**

Wird/werden vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. Es besteht keine Haftung der Smart Building GmbH für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber. Wenn der Netzbetreiber für die Montage des neuen Stromzählers die Anwesenheit des seitens der Smart Building GmbH beauftragten Installationsunternehmens wünscht, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten der Smart Building GmbH bis zur Höhe von EUR 350,00 zzgl. MwSt. gegen Nachweis zu erstatten.

 

**Wirtschaftlichkeitsberechnung:**

Angenommene/errechnete PV-Erträge und ein Autarkiegrad sind lediglich theoretisch errechnete Werte und können von den tatsächlich durch die Anlage erreichten Werten abweichen. Hierfür übernimmt Smart Building GmbH keine Haftung. Diese werden nicht Geschäftsgrundlage sowie nicht Vertragsbestandteil des Vertrages.

 

**Verschattung/Verschmutzung:**

Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und/oder Verschmutzungen der PV-Anlage einen negativen Einfluss auf die theoretisch errechneten Erträge haben können. Smart Building GmbH übernimmt für die Freiheit von Verschattungen und/oder Verschmutzungen keine Haftung.

 

**Staatliche Förderung:**

Smart Building GmbH steht nicht dafür ein, dass der Kunde für die Errichtung und/oder den Betrieb der Anlagen staatliche Förderungen erhält. Smart Building GmbH haftet für die dem Kunden insoweit übergebenen Informationen nur, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von Smart Building GmbH vorliegt.

 

**Termine:**

In dem Vertrag genannte Bau- und/oder Liefertermine sind Wunschtermine und daher unverbindlich. Die Einhaltung von Terminen steht zudem unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw. Zulieferer der Smart Building GmbH. Alle Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, insbesondere den fristgemäßen sowie vollständigen Zahlungseingang. Ein etwaiger eintretender Verzug bei der Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich aus dem Verzug ergebenden Rechtsfolgen setzt in jedem Fall eigenes Verschulden der Smart Building GmbH voraus.

 

**Unterkonstruktion:**

Wird gemäß des für den Kunden angefertigten Statikberichts und individuell für dessen Dach angefertigt.

 

**Bestandsanlagen:**

Müssen den technischen Normen der VDE 0100 und den technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen.

 

**Netzanschluss:**

Smart Building GmbH wird den Netzbetreiber als bald nach Vertragsabschluss anfragen, ob die Photovoltaikanlage an das Netz angeschlossen werden kann. Smart Building GmbH haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später ggfls. geltend gemacht werden.

 

**Erdarbeiten:**

Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zu den von Smart Building GmbH geschuldeten Leistungen.

 

**Erdung der PV-Anlage:**

Wird eingebunden an den zwingend bauseits vorhandenen Potentialausgleich.

 

**Ein stabiles Internet, kein Ausfall über 72h und die Statik des Dachstuhls sind vom Kunden sicherzustellen.**

 

**Fertigstellung:**

Dieser Vertrag ist durch Smart Building GmbH erfüllt mit vollständiger Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers und Netzanschluss). Die Anlage ist betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch das von Smart Building GmbH beauftragte Installationsunternehmen gegenüber Smart Building GmbH, was Smart Building GmbH und der Kunde in einem Abnahmeprotokoll über die AC-Montage festhalten.

 

**Elektrische Prüfungen:**

Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur beinhaltet ausschließlich die im Zusammenhang mit der Speicherinstallation neu errichteten Anlagenteile.

 

**Zählerkasten:**

Die Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Installation der PV Anlage technisch realisierbar macht, falls die Installation am Zählerkasten aufgrund von technischen Mängel nicht Umsetzbar ist, so muss der Auftraggeber für einen neuen Zählerkasten sorgen.

 

**Schadensersatz:**

Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beträgt der Schadensersatz pauschal 15%

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