Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Smart Building GmbH
1. Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2. Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen.
(5) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz p. a. fällig.
4. Teilabnahmen und Abschlagszahlungen
(1) Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen kann der Auftragnehmer eine Teilabnahme verlangen.
(2) Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt gemäß § 632a BGB geltend gemacht werden. Sie gelten als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
5. Finanzierung
Mit Angebotsunterzeichnung erteilt der Kunde die ausgefüllte Selbstauskunft. Alternativ kann eine Finanzierungszusage einer Bank beigebracht werden. Erfolgt dies nicht innerhalb von 30 Tagen, kann Smart Building GmbH eine Finanzierung zu einem effektiven Jahreszins von max. 9,99 % für bis zu 20 Jahre anbieten.
6. Lieferzeit
(1) Lieferfristen beginnen mit Klärung aller technischen Fragen.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung ist die ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers.
(3) Bei Annahmeverzug oder sonstiger Pflichtverletzung haftet der Auftraggeber für entstehende Schäden.
(4) Termine stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung und Mitwirkung des Auftraggebers.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
(2) Bei Verbindung mit einem Grundstück tritt der Auftraggeber seine Forderung sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes ab.
(3) Bei Zahlungsverzug kann die Demontage durch uns erfolgen; Zugang ist zu gewähren.
8. Besondere Bedingungen für PV-Anlagen
- Stromzähler: Wird vom Netzbetreiber gestellt. Keine Haftung für Verzögerungen. Mehrkosten bei Anwesenheitspflicht (bis 350 EUR zzgl. MwSt.) trägt der Kunde.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung: Keine Garantie für Erträge oder Autarkie.
- Verschattung/Verschmutzung: Keine Haftung bei Beeinträchtigungen durch äußere Einflüsse.
- Förderfähigkeit: Keine Gewähr für staatliche Förderungen, ausgenommen bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
- Unterkonstruktion: Nach individuellem Statikbericht.
- Bestandsanlagen: Müssen VDE 0100 und TAB entsprechen.
- Netzanschluss: Wird angefragt, aber ohne Haftung für Kosten/Auskünfte.
- Erdarbeiten: Nicht Bestandteil der Leistung.
- Erdung: An vorhandenen Potentialausgleich.
- Internetverbindung und Dachstatik: Kunde stellt stabiles Internet (<72h Ausfall) und geeignete Statik sicher.
- Fertigstellung: Gilt mit AC-Abnahme als betriebsbereit.
- Elektrische Prüfungen: Nur bei neu errichteten Speicherteilen.
- Zählerkasten: Technische Realisierbarkeit liegt beim Kunden.
9. Gewährleistung
(1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 5 Jahre ab Abnahme der PV-Anlage.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
(3) Keine Gewährleistung besteht bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen, Wartungsmängel, äußere Einflüsse (z. B. Sturm, Hagel), Verschattung, Verschmutzung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden.
(4) Im Gewährleistungsfall steht der Smart Building GmbH das Recht zur Nacherfüllung zu. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
10. Ausführung nach geltenden Vorschriften
(1) Die Arbeiten erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen, VDE-Vorschriften und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, insbesondere der BG Bau, welche für Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Baustellen maßgeblich ist.
(2) Der Kunde stellt die zur sicheren Durchführung notwendigen Voraussetzungen bereit: z. B. sicherer Dachzugang, Freihaltung von Arbeitsflächen, ggf. Gerüststellung (sofern nicht durch Smart Building GmbH übernommen).
(3) Für Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Voraussetzungen haftet der Kunde.
11. Schadensersatz bei Vertragsbruch
Bei Nichterfüllung durch den Kunden wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 15 % der Auftragssumme fällig.
12. Gesamthaftung
(1) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(2) Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
13. Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Geschäftssitz der Smart Building GmbH Gerichtsstand.
(2) Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.